Online Scheidung

Im Internet wird oftmals eine sog. Online Scheidung angeboten. Ziel soll es sein, zeitintensive Anwaltsbesuche sowie Scheidungskosten zu sparen. Auch wird eine besonders schnelle Scheidung in Aussicht gestellt.

Tatsächlich ist jedoch die Durchführung eines Scheidungsverfahrens nach dem Gesetz online nicht möglich.

Vielmehr bedarf es bei einem Scheidungsverfahren immer einer mündlichen Verhandlung mit persönlicher Anhörung der Ehepartner sowie Vertretung durch einen Rechtsanwalt.

Online Scheidung bedeutet lediglich, dass die mit dem Rechtsanwalt geführte Korrespondenz via e -mail erfolgen kann, so dass der beauftragte Rechtsanwalt aufgrund der zugesandten Unterlagen Scheidungsantrag stellen kann.

Die Kosten einer sog. Online Scheidung richten sich, wie bei jeder Scheidung auch, nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Jeder Rechtsanwalt ist an das RVG gebunden und darf die gesetzlichen Gebühren nicht unterschreiten. Der Streitwert wird vom Gericht festgesetzt und steht nicht im Ermessen der Beteiligten.

Mit der Wahl einer Online Scheidung verzichten Sie auf eine Beratung durch einen Fachanwalt für Familienrecht über Scheidungsfolgen im konkreten Fall bei gleichbleibenden Kosten.

In einer ausführlichen anwaltlichen Erstberatung werden Ihnen die rechtlichen Folgen einer Scheidung aufgezeigt. Die meisten Betroffenen sind in ihrer persönlichen Ausnahmesituation einer Trennung bzw. Scheidung überfordert, die rechtlichen Folgen einzuschätzen, so dass eine ausführliche Beratung unerlässlich ist.

Selbstverständlich besteht die Möglichkeit, dieses erste persönliche Gespräch telefonisch zu führen. Vereinbaren Sie einen Termin unter 089/ 54403885.
Für den Fall, dass Sie sich tatsächlich mit Ihrem Ehepartner einig sind und nur noch Scheidungsantrag gestellt werden muss, können Sie mich gerne telefonisch oder per e-mail beauftragen.