Sie suchen einen Anwalt in München für eine schnelle Scheidung?

Sie haben sich getrennt und wollen so schnell wie möglich geschieden werden? Oftmals sollen klare Verhältnisse geschaffen werden, wenn schon ein neuer Partner existiert. Auch die Dauer des zu bezahlenden Trennungsunterhalts kann so verkürzt werden. Viele weitere Aspekte können für eine schnelle Scheidung sprechen. Auf der anderen Seite kann es durchaus zu empfehlen sein, die Scheidung zu verzögern.

Fragen Sie unverbindlich an, ob eine schnelle Scheidung für sie sinnvoll ist. Gerne vereinbaren Sie auch kurzfristig einen Termin zur Erstberatung.

Unter folgenden Voraussetzungen ist eine schnelle Scheidung möglich:

• Sie wollen beide geschieden werden
• Sie wollen beide auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs verzichten und haben bereits eine notarielle Vereinbarung geschlossen oder
• Sie sind noch keine drei Jahre verheiratet
• Sie leben seit fast einem Jahr getrennt voneinander
• Sie haben bereits eine notarielle Scheidungsvereinbarung geschlossen und alle Folgesachen wie Unterhalt, Zugewinn etc. sind geregelt oder Sie beabsichtigen eine solche zu schließen
• Es liegen die Voraussetzungen einer Härtefallscheidung vor

Wenn beide Eheleute durch einen Anwalt vertreten sind, so kann im Termin zur mündlichen Verhandlung von beiden Beteiligten auf Rechtsmittel verzichtet werden, so dass die Scheidung dann bereits rechtskräftig ist. Ist nur ein Ehegatte durch einen Anwalt vertreten, kann der nicht vertretene Ehepartner nicht auf Rechtsmittel verzichten, so dass die Scheidung erst nach einem Monat, nach Ablauf der Rechtsmittelfrist, rechtskräftig wird.

Kann das Scheidungsverfahren auch trotz Durchführung des Versorgungsausgleichs beschleunigt werden?

Ein Scheidungsverfahren zieht sich oftmals hin, wenn die Auskünfte der Rentenversicherungsträger zum Versorgungsausgleich nicht vorliegen. In vielen Fällen kann der Versicherungsverlauf nicht lückenlos dargestellt werden, so dass Nachfragen des Rentenversicherungsträgers erforderlich sind. Dies kostet Zeit. Die klassische Verzögerungstaktik, eine Scheidung in die Länge zu ziehen, ist die schleppende Auskunft zur Erlangung der Rentenversicherungszeiten.

Dem kann vorgebeugt werden. Bereits bei Einreichung des Scheidungsantrags durch Ihren Anwalt kann der von Ihnen gewissenhaft ausgefüllte Fragebogen zum Versorgungsausgleich beigefügt werden, den Sie sich bereits vorab herunterladen können. Wünscht auch Ihr Ehepartner die schnelle Scheidung, so sollte der ausgefüllte Fragebogen schnellst möglich durch Ihren Anwalt dem Familiengericht zur Verfügung gestellt werden.

Unabhängig davon besteht die Möglichkeit, den von Amts wegen durchzuführenden Versorgungsausgleich vom Scheidungsverfahren abzutrennen, wenn nach Zustellung des Scheidungsantrags drei Monate vergangen sind, beide Ehegatten ihre Mitwirkungshandlungen vorgenommen haben und beide den Antrag auf Abtrennung des Verfahrens Versorgungsausgleich stellen. Liegen diese Voraussetzungen vor, so hat das Familiengericht das Verfahren Versorgungsausgleich abzutrennen und die Scheidung kann vorangetrieben werden.

Sie wollen eine schnelle Scheidung? Kontaktieren Sie mich hier. Der Scheidungsantrag wird noch am Tag der Erstberatung beim Familiengericht eingereicht.

Ihre Unterlagen können Sie mir gerne vorab online zukommen lassen oder per Post schicken an:
Kanzlei Heiss & Leppla, Rechtsanwältin Daniela Leppla, Pettenkoferstr. 37, 80336 München