Anwältin in München berät bei Scheidungsvereinbarungen

Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung

Eine einvernehmliche außergerichtliche Regelung sämtlicher im Zusammenhang mit Trennung und Scheidung verbundener regelungsbedürftigen Angelegenheiten zwischen den Ehegatten ist mein Ziel als Anwältin. Viele Ehepaare schaffen es, einen sog. Rosenkrieg mit Hilfe von Familienanwälten zu vermeiden, indem sie eine gütliche Einigung erzielen und somit eine einvernehmliche Scheidung ermöglichen. Auf diesem Wege können tragfähige und nachhaltige Lösungen geschaffen werden, die es den Eheleuten ermöglichen, auch nach der Scheidung ein weiteres Miteinander möglich zu machen und sich nicht durch langjähriges Prozessieren verbunden mit hohen Kosten und ungewissem Ausgang zu zermürben.
Gerade die wirtschaftlichen Auswirkungen jahrelanger Gerichtsverfahren können für Freiberufler und Unternehmer existenzbedrohend sein.

Regelungsinhalte

  • Vereinbarungen über Trennungs- und Nachehelichenunterhalt sowie Kindesunterhalt
  • Vermögensauseinandersetzung, insbesondere Regelungen bezüglich des Zugewinnausgleichs bzw. Regelungen über die Verteilung des Privat- und Betriebsvermögens bei Freiberuflern und Unternehmern
  • Vereinbarungen zum Versorgungsausgleich
  • Vereinbarungen zum Sorge- und Umgangsrecht
  • Hausratsteilung
  • Nutzungs- und Wohnrechte

Ein Ehevertrag muss notariell beurkundet werden. Bemühen Sie sich frühzeitig um eine Beratung durch einen Anwalt, der Ihre Interessen bei der Gestaltung Ihrer Scheidungsvereinbarung vertritt.
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